Nutzen Sie die Möglichkeit der Vorab-Akkreditierung!
Senden Sie uns eine Mail mit der Kopie Ihres gültigen Presseausweises bzw. einen offiziellen Redaktionsauftrag.
Bitte beachten Sie, dass Pressekarten nur für Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung ausgegeben werden. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Pressekarte besteht nicht. In Einzelfällen behält sich die AFAG Messen und Ausstellungen eine Ablehnung vor.
Nach erfolgter Akkreditierung erhalten Sie für die Messe den Gastrosummit-Presseausweis, der gleichzeitig auch zum Parken auf den ausgeschilderten Presse-Parkplätzen gilt.
Akkreditierungsrichtlinien
Akkreditiert werden Journalisten mit Presseausweisen folgender Organisationen:
- Deutscher Journalisten Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen - und Journalisten-Union (dju in ver.di)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Freelens
- und Personen mit dem internationalen Presseausweis der International Federation of Journalists (IFJ) in Brüssel
Einen journalistischen Redaktionsauftrag benötigen folgende Journalisten für ihre Akkreditierung:
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden
die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen. - Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen
die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/ rechtlich) mit Originalbriefkopf (keine Kopie) vorlegen können. - Journalisten/ Pressefotografen
die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen. - Mitglieder von Jugend- und Nachwuchspresseorganisationen. Sie erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises einmalig eine Tageskarte.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines der oben aufgeführten Presseausweise akkreditiert.
Ausnahmen: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. SPIEGEL online, nordbayern.de usw. - Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind (z. B. Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen).
- Agenturen, die die Pressearbeit für eine auf der aktuellen Messe ausstellenden Firma machen, erhält ausschließlich nur eine Person eine Tageskarte.
- Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
- Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation
- Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung
- Personen, die ausschießlich ein Webblog betreiben
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z. B. Fleet Street London, Universal Press (USA), citypress24 (England), City News (England) usw.
- Personen mit abgelaufenen Presseausweis
- Personen, denen andere Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
- Personen, die Einladungen von Ausstellern zu Presseterminen vorlegen
- Personen, deren Legitimation nicht von einer Redaktion ausgestellt wurde oder deren Legitimation nicht auf die aktuelle Messe bezogen ist
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines offenen Kanals nutzen
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Werden die Unterlagen nicht vorgelegt oder entsprechen nicht den aufgeführten Akkreditierungsrichtlinien, kann die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH die Akkreditierung verweigern.
Wichtiger Hinweis:
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH behält sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung der Messe einzufordern.
Wir möchten auch Bloggern, die nicht bei Verlagen engagiert sind und dennoch redaktionell und unabhängig berichten, den Zugang zur Gastrosummit für ihre Berichterstattung ermöglichen. Akkreditierungen für Blogger sind wegen des erhöhten Prüfaufwands allerdings nur im Vorfeld der Messe möglich.
Zugelassen werden ausschließlich Blogger, die zu den Themen Food & Beverage, Gastronomie und Hotellerie regelmäßig und aktuell bloggen. Zum Nachweis wird ein Weblink zu aktuellen Berichten erbeten (eine angemessene Reichweite wird vorausgesetzt). Der Blog sollte seit mindestens drei Monaten existieren und regelmäßig Einträge mit Bezug zum Thema der Messe enthalten.
Akkreditierte Blogger erhalten eine Bestätigungsmail. Bei Vorlage eines Personaldokuments (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) können sich die akkreditierten Blogger am Presse- und Informationscounter direkt am Tag ihres Besuchs ein Tagesticket abholen. Dieses berechtigt zum einmaligen Besuch der Gastrosummit und ist an allen Veranstaltungstagen einlösbar.
Akkreditierungsanfragen bitte per E-Mail